Das Arbeitsrecht trägt der herausragenden Bedeutung Rechnung, die der Erhalt eines Arbeitsplatzes in unserer Gesellschaft einnimmt. Besonders stark ist dieser Schutz hinsichtlich der Abwehr von
arbeitsbedingten Gefahren und ungerechtfertigten Kündigungen bzw Entlassungen ausgeprägt. Aufgrund der sehr komplexen Materie des Arbeitsrechts kann jedoch sowohl vom Arbeitnehmer, als auch vom
Arbeitgeber nicht verlangt werden, in Konfliktsituationen selbst eine angemessene rechtliche Lösung zu finden. Schon im eigenen Interesse sollten somit beide Parteien die professionelle Hilfe von
Anwälten in Anspruch nehmen. Als Gegenstand des Arbeitsrechts gelten die Rechtsverhältnisse, die daraus resultieren, dass sich ein Arbeitnehmer gegenüber einem Arbeitgeber zur Leistung
unselbstständiger, abhängiger Tätigkeit verpflichtet. Das österreichische Arbeitsrecht wird traditionell in zwei Hauptgebiete, nämlich das Individualarbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht,
unterteilt. Das Individualarbeitsrecht selbst gliedert sich nochmals in zwei Bereiche, nämlich das Arbeitsvertragsrecht und das Arbeitnehmerschutzrecht.
Das Spektrum des Arbeitsvertragsrechts als Unterteilung des Individualarbeitsrechts umfasst folgende Themenbereiche:
- Begründung des Arbeitsverhältnisses (Zustandekommen eines Arbeitsvertrages; Geschäftsfähigkeit im Arbeitsrecht; Formvorschriften im Arbeitsrecht; Mängel beim Abschluss des Arbeitsvertrages;
Beschäftigung von Ausländern; Abgrenzung zu anderen Vertragsverhältnissen; Unterteilung der Arbeitnehmer in Angestellte, Arbeiter, arbeitnehmerähnliche Personen sowie Beschäftigungsverhältnisse
mit Ausbildungscharakter; Sonderformen von Arbeitsverträgen wie befriste Arbeitsverhältnisse, Kettenarbeitsverhältnisse, Arbeitsverhältnisse auf Lebenszeit, Arbeitsverhältnisse auf Probe bzw zur
Erprobung, auflösend bedingte Arbeitsverhältnisse und Arbeitsverhältnisse für einen vorübergehenden Bedarf)
- Inhalt des Arbeitsverhältnisses (Arbeitspflicht, Treuepflicht auf der Seite des Arbeitnehmers sowie Rückerstattungspflicht von Vorstellungskosten, Entgeltpflicht, Entgeltsicherung, Entgelt
ohne Arbeit, Freistellung von der Arbeit unter Entfall des Entgeltsanspruchs sowie Fürsorgepflicht auf der Seite des Arbeitgebers)
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses (einvernehmliche Auflösung; Kündigung; vorzeitige Beendigung in Form von Entlassung und vorzeitigem Austritt; Lösung von Arbeitsverhältnissen auf Probe und
zum vorübergehenden Bedarf; Zeitablauf, Tod des Arbeitnehmers bzw. des Arbeitgebers; gesetzliche Erlöschensgründe; Insolvenz des Arbeitgebers sowie Ansprüche aus der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses wie offenes Entgelt, Sonderzahlungen, Abfertigung, Urlaubsersatzersa tzleistung, Kündigungsentschädigung, Postensuchtage, Dienstzeugnis, Betriebspension, Konkurrenzklausel
und Ausbildungskostenrückersatz)
Das Spektrum des Arbeitskampfrechtes umfasst folgende Themenbereiche:
- Technischer Arbeitnehmerschutz (Gefahrenevaluierung, Fluchtwege und Notausgänge, Vorkehrungen zur ersten Hilfe, sanitäre Vorkehrungen,
versperrbare Kleiderkästen, Schutz von Nichtrauchern sowie Bildschirmarbeitsplätze)
- Arbeitszeitschutz (Arbeitszeitbeschränkungen, Arbeitspausen)
- Verwendungsschutz (Kinder- und Jugendschutz sowie Schutz bei Schwangerschaft, Karenz und Teilzeit)
So wie das Individualarbeitsrecht unterteilt sich das Kollektivarbeitsrecht auch in weitere Bereiche, und zwar in das Recht der überbetrieblichen lnteressensvertretung, der betrieblichen
Interessensvertretung sowie dem Arbeitskampfrecht.
Das Spektrum der innerbetrieblichen Interessensvertretung umfasst folgende Themenbereiche:
- Berufsverbandsrecht (Gesetzliche Interessenvertretungen, freiwillige Interessenvertretungen sowie Sozialpartnerschaft)
- Kollektivvertragsrecht (Kollektivvertragsfähigkeit, zulässiger Kollektivvertragsinhalt, Rechtswirkungen des Kollektivvertrages, Geltungsbereich des Kollektivvertrages,
Kollektivvertragskollision sowie Substitutionsformen des Kollektivvertrages)
Das Spektrum des Rechts der betrieblichen Interessensvertretung umfasst folgende Themengebiete:
- Betriebsverfassung
- Belegschaft und ihre Organe (Betriebsversammlung, Betriebsrat, Wahlrecht zum Betriebsrat, Wahlmängel, Tätigkeitsdauer des Betriebsrates sowie Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder)
- Mitbestimmungsrechte der Belegschaft (Arten von Mitbestimmungsrechten sowie Betriebsvereinbarungen)
Das Spektrum des Arbeitskampfrecht umfasst folgende Themenbereiche:
- Arten des Streiks sowie Rechtsfolgen des Arbeitskampfs
Die Rechtsanwaltskanzlei Mag. Dr. Johannes Reisinger berät Banken, Handels-, Industrie- und Dienstleistungsunternehmen in allen aus Unternehmenssicht relevanten arbeitsrechtlichen
Fragestellungen, insbesondere auch im Fachgebiet des Kollektivarbeitsrechtes.
Neben der Beratung und Vertretung von Unternehmen im Bereich des Individual- und Kollektivarbeitsrechtes werden auch natürliche Personen in arbeitsrechtlichen Fragstellungen beraten und vor den
Arbeits- und Sozialgerichten vertreten.